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Leitweg-ID / OZG-RE

OZG-RE (xrechnung-bdr.de): XRechnung an den Bund senden, Schritt für Schritt

Die OZG-RE ist die Rechnungseingangsplattform des Bundes unter xrechnung-bdr.de. Seit dem 19.9.2025 gehen alle E-Rechnungen an die Bundesverwaltung über sie; die frühere ZRE ist in ihr aufgegangen. Sie brauchen ein kostenloses Konto, die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers und eine gültige XRechnung. Die Rechnung tippen Sie in der Weberfassung direkt dort ein, oder Sie laden eine fertige Datei hoch: vorher hier prüfen.

Stand: 29.10.2026

Alle Angaben stammen von den offiziellen Seiten des Bundes (e-rechnung-bund.de), gelesen am 5.10.2026; Quellen am Ende der Seite. Annehmbar ist keine Stelle des Bundes.

Das Wichtigste in Kürze

Adresse
xrechnung-bdr.de (Produktivumgebung); zum Ausprobieren gibt es eine Testumgebung mit eigener Registrierung
Kosten
Registrierung und Nutzung sind für Rechnungssender kostenlos
Wer muss
Lieferanten des Bundes seit 27.11.2020 (E-Rechnungsverordnung), ausgenommen Direktaufträge bis 1.000 € netto; auch Unternehmen aus dem Ausland
Empfänger
Die gesamte unmittelbare Bundesverwaltung (für sie Pflicht), über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und fünf Bundesländer
Format
XRechnung in der gültigen Fassung; auch z. B. ZUGFeRD 2.2.0 im Profil XRECHNUNG als reine XML-Datei. Papier und PDF nicht
Pflichtangaben
Leitweg-ID, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen, E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers; Lieferanten- und Bestellnummer, wenn Sie sie mit dem Auftrag bekommen haben
ZRE
Migration am 19.9.2025 abgeschlossen: 187 Rechnungsempfänger in die OZG-RE überführt, die ZRE zum Jahresende 2025 abgeschaltet
Umfang
Über 330.000 E-Rechnungen pro Monat (Angabe des Bundes vom 25.6.2026)

xrechnung.bund.de? Unter dieser Adresse kam bei unserem Aufruf am 5.10.2026 nur eine Fehlerseite (503). Die Seiten des Bundes nennen als Adresse der OZG-RE xrechnung-bdr.de.

In fünf Schritten zur Rechnung an den Bund

  1. Registrieren, einmalig. Auf der Einstiegsseite der OZG-RE „Registrieren“ wählen: Firmenname, Sprache, Land, Umsatzsteuer-ID und Steuernummer, dazu Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und ein Passwort; dann den Aktivierungslink in der E-Mail bestätigen. Wer registriert, wird Administrator und kann weitere Benutzer anlegen. Alternativ melden Sie sich mit „Mein Unternehmenskonto“ an (ELSTER-Organisationszertifikat); dann übernimmt die OZG-RE Ihre Firmendaten von dort. Ist Ihre Firma schon registriert, fragen Sie den Administrator.
  2. Leitweg-ID beschaffen. Sie steht im Auftrag oder Sie fragen den Auftraggeber. Leitweg-IDs des Bundes beginnen mit 99. Eine eigene Leitweg-ID brauchen Sie nicht. Leitweg-ID finden · Leitweg-ID prüfen
  3. Übertragungsweg wählen: Weberfassung, Upload, E-Mail oder Peppol (unten beschrieben). Für E-Mail und Peppol braucht es eine fertige XRechnung.
  4. Vor dem Senden prüfen. Weberfassung und Upload zeigen vor dem Versand einen Prüfbericht. Für Dateien, die Sie per E-Mail oder Peppol senden, empfiehlt der Bund den KoSIT-Validator. Mit demselben Regelwerk prüfen Sie unten auf dieser Seite.
  5. Status verfolgen. Unter „Status eingereichter Rechnungen“ sehen Sie, ob die Rechnung bereitgestellt, zugestellt oder zurückgewiesen wurde.

Die vier Übertragungswege

Weberfassung

Passt, wenn
Sie haben keine Rechnungssoftware oder schreiben selten an den Bund
So geht es
Rechnungsdaten direkt auf der OZG-RE eintippen („Neue Rechnung erfassen“). Wiederkehrende Rechnungen: eine eingereichte Rechnung herunterladen und später als Vorlage hochladen, dann nur Leitweg-ID, Daten und Zahlungsangaben neu eingeben.
Größe, Anlagen
Anhänge bis 15 MB im Reiter „Anhänge“, größere bis 200 MB insgesamt unter „Verweise/Große Anlagen“ (Quelle)

Upload

Passt, wenn
Sie haben eine fertige XRechnung (XML), z. B. aus Ihrem Programm oder unserem Formular
So geht es
Nach der Anmeldung „Extern erstellte XRechnung einreichen“ wählen und die XML-Datei hochladen.
Größe, Anlagen
Anlagen bis 15 MB Base64-kodiert in der XML; große Anlagen bis 200 MB insgesamt über „Große Anlagen“ (Quelle)

E-Mail

Passt, wenn
Viele Rechnungen aus einem Programm, ohne Peppol
So geht es
Ihre persönliche Empfängeradresse steht auf der Startseite der OZG-RE in der Kachel „Extern erstellte XRechnung via E-Mail senden“. Eine Rechnung pro E-Mail; Betreff und Text werden ignoriert.
Größe, Anlagen
Laut FAQ z. B. 10 MB je E-Mail-Anhang; Anlagen bis 15 MB in die XML einbetten, nie als eigenen Anhang (Quelle)

Peppol

Passt, wenn
Hohes Volumen, Versand direkt aus der Software (Maschine zu Maschine)
So geht es
Über einen Peppol-Dienstleister oder einen eigenen Access Point. Empfänger: 0204: plus Leitweg-ID, Absender: 9930: plus USt-IdNr. oder 0088: plus GLN. Die Leitweg-ID muss trotzdem in der Rechnung (BT-10) stehen. Peppol erklärt
Größe, Anlagen
Anlagen unter 100 MB Base64-kodiert in der XML (Quelle)

Für alle Wege gilt: Anlagen wie Stundenzettel oder Lieferscheine gehören in die Rechnung selbst (eingebettet), höchstens 200 Stück, als pdf, png, jpg, jpeg, xlsx, ods oder csv (xml mit der XRechnung-Extension), ohne aktive Inhalte wie Makros.

Was zurückgewiesen wird

Die OZG-RE prüft jede Rechnung technisch: gegen die XRechnung in Syntax und Semantik, dazu Größe, Zahl und Typ der Anlagen, Viren und Pflichtangaben. Was sie nicht annimmt, steht auf „zurückgewiesen“; die Details zeigt das Lupensymbol in der Rechnungsübersicht. Danach prüft der Empfänger den Inhalt und kann ebenfalls zurückweisen, meist mit Begründung. Die Seiten des Bundes nennen diese Fälle:

Häufige Fehlercodes mit Erklärung auf Deutsch: alle Prüfregeln.

XRechnung vor dem Upload prüfen

Laden Sie die Datei hoch, die Sie an die OZG-RE senden wollen. Wir prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk für XRechnung, zeigen die Rechnung lesbar und nennen jeden Fehler mit Regel und Feld, auch ob die Leitweg-ID in BT-10 steht. Kostenlos, ohne Konto, die Datei wird nicht gespeichert.

Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen

Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.

Rechnung abgelehnt? Wir korrigieren diese Rechnung und sagen Ihnen, welche Einstellung Sie in Ihrer Software ändern, damit der Fehler nicht wiederkommt. 19 € netto, nur bei Erfolg: Sie zahlen erst, wenn die korrigierte Rechnung die offizielle Prüfung besteht. Prüfen Sie oben Ihre Datei: Fällt sie durch, finden Sie den Auftrag direkt unter dem Ergebnis.

Noch keine XRechnung?

Die Weberfassung der OZG-RE ist kostenlos und offiziell: Wer selten an den Bund schreibt, kann die Rechnung dort direkt eintippen. Wenn Sie die Datei lieber selbst in der Hand haben (zum Aufbewahren, für Ihre Buchhaltung oder für Auftraggeber außerhalb der OZG-RE), erstellen Sie sie in unserem Formular: XRechnung als XML, mit der Leitweg-ID in BT-10, vor dem Download mit dem KoSIT-Regelwerk geprüft. Die erste Rechnung ist kostenlos, jede weitere kostet 1,90 € netto (Kauf derzeit nur mit USt-IdNr.). Die Datei laden Sie dann per „Extern erstellte XRechnung einreichen“ hoch.

XRechnung erstellen Beispiel: Rechnung an eine Behörde

Nach dem Upload

Neu
In der Weberfassung angelegt, noch nicht gesendet; Sie können weitermachen
Duplikat erkannt
Kurz zuvor kam schon eine Rechnung mit derselben Nummer
Bereitgestellt
Geprüft und dem Empfänger zur Abholung bereitgestellt
Zugestellt
Der Empfänger hat die Rechnung abgeholt und den Empfang bestätigt
Zurückgewiesen
Formale Fehler (Plattform) oder inhaltliche (Empfänger): korrigieren und neu einreichen
Gelöscht
28 Tage nach dem letzten Statuswechsel löscht die OZG-RE die Rechnung

Eingereichte Rechnungen lassen sich nicht zurückrufen; haben Sie die falsche gesendet, wenden Sie sich an den Empfänger. Mahnen sollten Sie laut Bund erst, wenn die Rechnung abgeholt ist. Bis zur Löschung können Sie jede Rechnung als XML (das Original) und als PDF herunterladen; aufbewahren müssen Sie sie selbst, acht Jahre nach § 14b UStG (seit 1.1.2025). Zu E-Mail-Benachrichtigungen bei Statuswechseln widersprechen sich die Seiten des Bundes: Die Seite zum E-Mail-Kanal beschreibt sie in den persönlichen Einstellungen, die FAQ nennt sie noch „in Planung“. Schauen Sie im Zweifel in die Statusübersicht.

Hilfe zur Plattform: Sendersupport der Bundesdruckerei, sendersupport-xrechnung@bdr.de, Telefon 030 2598 4436.

Länder und Kommunen

Über die OZG-RE empfangen laut Übersicht des Bundes (Stand 19.9.2025) auch die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Die anderen Länder setzen die E-Rechnung in eigener Zuständigkeit um, mit eigenen Portalen und Regeln; welcher Eingang gilt, sagt Ihnen der Auftraggeber mit der Leitweg-ID. Die Vergabestellen für Leitweg-IDs je Land listet der Bund unter E-Rechnung in den Bundesländern; Portale und Leitweg-IDs nach Land: Leitweg-ID finden. Portal, Übertragungswege und Pflicht in jedem Land: XRechnung an Behörden der Länder senden.

Häufige Fragen

Was ist die OZG-RE?

Die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes unter xrechnung-bdr.de. Über sie gehen E-Rechnungen an die gesamte unmittelbare Bundesverwaltung, an über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und an derzeit fünf Bundesländer (Angaben des Bundes vom 25.6.2026). Betrieben wird sie für das Beschaffungsamt des BMI; Fragen beantwortet der Sendersupport der Bundesdruckerei.

Gibt es die ZRE noch?

Nein. Bis September 2025 hatte der Bund zwei Plattformen, die ZRE und die OZG-RE. Mit Abschluss der Migration am 19.9.2025 wurden alle 187 Rechnungsempfänger der ZRE in die OZG-RE überführt; die ZRE nahm keine Rechnungen mehr an und wurde zum Jahresende 2025 abgeschaltet.

Ist die OZG-RE kostenlos?

Ja. Registrierung und Nutzung sind für Rechnungssender kostenlos. Kosten entstehen nur für Ihre eigene Software, Ihren Internetzugang oder, wenn Sie Peppol nutzen, für Ihren Peppol-Dienstleister.

Muss ich mich registrieren?

Ja, einmalig, und zwar unabhängig vom Übertragungsweg, auch wenn Sie per Peppol senden. Entweder mit einem OZG-RE-Konto (Firmenname, Land, Umsatzsteuer-ID, Steuernummer, Ihre Benutzerdaten, Bestätigung per Aktivierungslink) oder mit „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER.

Wer muss Rechnungen über die OZG-RE senden?

Lieferanten des Bundes müssen seit dem 27.11.2020 elektronische Rechnungen stellen (E-Rechnungsverordnung), ausgenommen Direktaufträge bis 1.000 € netto. Rechnungen an die unmittelbare Bundesverwaltung gehen ausschließlich über die OZG-RE. Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung dürfen eigene Lösungen haben; welchen Eingang Sie nutzen, sagt Ihnen der Auftraggeber.

Welche Leitweg-ID trage ich ein?

Die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers, im Feld Käuferreferenz (BT-10). Sie bekommen sie mit dem Auftrag oder auf Nachfrage. Eine eigene Leitweg-ID brauchen Sie als Rechnungssteller nicht. Leitweg-IDs des Bundes beginnen mit 99.

Kann ich eine ZUGFeRD-Rechnung an die OZG-RE senden?

Laut Bund ist grundsätzlich die XRechnung zu verwenden; zulässig ist zum Beispiel auch ZUGFeRD 2.2.0 im Profil XRECHNUNG als rein strukturierte XML-Datei. Formate, die nicht der EN 16931 entsprechen, werden nicht angenommen.

Wie groß darf die Rechnung sein?

Das hängt vom Kanal ab. Die FAQ des Bundes nennt zum Beispiel 10 MB bei E-Mail-Anhängen. Anlagen werden in die XML eingebettet: bis 15 MB in Weberfassung, Upload und E-Mail, unter 100 MB über Peppol; größere Anlagen bis 200 MB insgesamt über das Menü „Große Anlagen“ als Verweis. Höchstens 200 eingebettete Dokumente, erlaubt sind pdf, png, jpg, jpeg, xlsx, ods und csv, ohne Makros.

Warum wurde meine Rechnung zurückgewiesen?

Entweder hat die Plattform formale Fehler gefunden (Prüfung gegen die XRechnung, Größe, Anlagen, Virenprüfung, Pflichtangaben), oder der Empfänger hat sie inhaltlich abgelehnt, dann meist mit einer Begründung. In beiden Fällen korrigieren Sie die Rechnung und reichen sie neu ein. Eine eingereichte Rechnung lässt sich nicht zurückrufen.

Wie prüfe ich die XRechnung vor dem Upload?

Weberfassung und Upload zeigen auf der OZG-RE vor dem Versand einen Prüfbericht. Für E-Mail und Peppol empfiehlt der Bund den KoSIT-Validator. Auf dieser Seite prüfen Sie die Datei kostenlos mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk, ohne Konto; die Datei wird nicht gespeichert.

Zusammenfassung der Angaben des Bundes, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Garantie, dass eine Rechnung angenommen wird: Die OZG-RE und der Empfänger prüfen selbst. Mehr zu den Fristen für alle Unternehmen: E-Rechnungspflicht.