Prüfen / XRechnung erstellen
XRechnung und ZUGFeRD erstellen, vor dem Download geprüft
Füllen Sie das Formular aus. Wir erzeugen daraus eine XRechnung 3.0 (XML, Syntax CII oder UBL) und auf Wunsch eine lesbare ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML, und prüfen beides mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk v2026-08-31, bevor Sie es herunterladen. Ohne Anmeldung. Ihre Angaben speichern wir nicht. Ihre erste Rechnung ist kostenlos. Jede weitere 1,90 € – oder 10 Rechnungen für 9,90 € (12 Monate gültig, kein Abo). Preise netto, nur für Unternehmen (Reverse Charge).
Erste Rechnung kostenlosdanach 1,90 € netto pro Rechnung10 Rechnungen für 9,90 € netto, 12 Monate gültigkein Abo, kein Konto
Stand: 29.10.2026 · KoSIT-Regelwerk v2026-08-31 · ZUGFeRD 2.5.2
Wer steht dahinter
- Anbieter
- Duke Security, Inc. (USA), siehe Impressum
- Server
- Prüfen und Erstellen in Frankfurt am Main (Amazon Web Services, Region eu-central-1)
- Regelwerk
- Offizielle KoSIT-Konfiguration v2026-08-31; neue KoSIT-Versionen übernehmen wir in der Regel innerhalb weniger Stunden, nachzulesen im Aktualisierungsprotokoll
- Ihre Rechnungen
- Wir speichern keine Rechnungen: Prüfen und Erstellen laufen im Arbeitsspeicher
- Kontakt
- support@jestr.ai
Wir sind keine Behörde und stehen in keiner Verbindung zur KoSIT. Jede neue Version des Regelwerks übernehmen wir erst, wenn sie 100 % der offiziellen Testsuite besteht. Ihre Angaben gehen nur für die Erstellung an unseren Server und werden danach verworfen.
So funktioniert es
- Ausfüllen. Die Felder entsprechen den Pflichtangaben einer XRechnung 3.0 und des § 14 UStG. Summen und Umsatzsteuer rechnen wir aus.
- Erstellen und prüfen. Wir erzeugen die XML-Datei (und die ZUGFeRD-PDF) und prüfen sie sofort mit derselben KoSIT-Konfiguration wie unser Validator.
- Herunterladen und senden. Die Datei senden Sie per E-Mail, über das Portal des Empfängers oder, bei Behörden des Bundes, über die OZG-RE. Die ZUGFeRD-PDF können Sie wie eine gewohnte PDF-Rechnung per E-Mail senden.
Häufige Fragen
Was kostet eine Rechnung?
Ausfüllen, Erstellen und das vollständige Prüfergebnis sind kostenlos, und Ihre erste Rechnung laden Sie kostenlos herunter. Jede weitere kostet 1,90 € netto; oder Sie kaufen 10 Rechnungen für 9,90 € netto, gültig 12 Monate ab Kauf, ohne Abo und ohne Konto. Eine Rechnung umfasst alle ihre Dateien (XRechnung und ZUGFeRD-PDF). Wir verkaufen nur an Unternehmen: Sie geben beim Bezahlen über Stripe Ihre USt-IdNr. an, die Umsatzsteuer schulden Sie als Leistungsempfänger (Reverse Charge). Die Rechnung über den Kauf kommt per E-Mail. Das Prüfen im Validator bleibt kostenlos, auch für Privatpersonen.
Ist die erstellte XRechnung gültig?
Jede Datei prüfen wir vor dem Download mit der offiziellen KoSIT-Validator-Konfiguration v2026-08-31, derselben wie im Validator. Sie sehen das Ergebnis mit allen Befunden. Ob Ihre Angaben inhaltlich stimmen (Beträge, Steuersätze, Anschriften), prüft das Regelwerk nicht.
Welche Angaben braucht eine XRechnung?
Unter anderem Rechnungsnummer und -datum, eine Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID), Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, beider elektronische Adresse (meist eine E-Mail-Adresse), USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers, einen Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail, die Positionen mit Umsatzsteuer, die Bankverbindung und eine Fälligkeit oder Zahlungsbedingungen. Das Formular fragt genau das ab.
Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID adressiert Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland, z. B. 04011000-12345-03. Der Auftraggeber teilt sie Ihnen mit, meist in der Bestellung. Sie gehört in das Feld Käuferreferenz (BT-10). An Unternehmen tragen Sie dort eine Referenz ein, die der Käufer Ihnen genannt hat.
CII oder UBL: welche Syntax soll ich wählen?
Beide sind für die XRechnung gleichwertig zulässig. CII ist die Syntax von ZUGFeRD und Factur-X, UBL die von Peppol. Wenn der Empfänger nichts vorgibt, können Sie jede wählen. Nur mit CII erhalten Sie zusätzlich die ZUGFeRD-PDF.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Wir erzeugen und prüfen die Datei im Arbeitsspeicher und verwerfen sie danach. Protokolliert werden nur anonyme Angaben wie Ergebnis, Syntax, Anzahl der Positionen und Steuerarten, nie Namen, Anschriften, Beträge oder Bankdaten. Einen Entwurf können Sie als Datei auf Ihrem Gerät speichern. Bei einem Kauf speichern wir nur die Zahlungsreferenz und den Betrag.
Kann ich eine abgelehnte E-Rechnung hier korrigieren?
Ja. Laden Sie Ihre XRechnung (XML) oder ZUGFeRD-PDF mit „E-Rechnung laden“, oder klicken Sie im Prüfergebnis des Validators auf „In das Formular übernehmen und korrigieren“. Wir lesen die Datei im Arbeitsspeicher und tragen die Angaben in das Formular ein, auch aus ZUGFeRD 1.0. Was das Formular nicht abbildet, etwa Rabatte, Anzahlungen oder seltene Einheiten, nennen wir Ihnen ausdrücklich. Die Datei wird nicht gespeichert.
Kann ich als Kleinunternehmer eine XRechnung erstellen?
Ja. Wählen Sie bei den Positionen „steuerfrei“ und geben Sie als Grund z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ an. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, zum Versand sind sie nicht verpflichtet.
Bekomme ich auch eine ZUGFeRD-PDF?
Ja. Mit dem Format „XRechnung + ZUGFeRD-PDF“ erhalten Sie die XML-Datei und zusätzlich eine lesbare PDF-Rechnung (PDF/A-3), in die dieselbe XML als factur-x.xml eingebettet ist (ZUGFeRD / Factur-X, Profil XRECHNUNG). Wir prüfen die PDF so, wie der Validator eine hochgeladene PDF prüft: Die eingebettete XML wird ausgelesen und mit dem KoSIT-Regelwerk geprüft.
Wann ZUGFeRD mit Profil EN 16931 statt XRechnung?
Für Rechnungen an Unternehmen reicht eine E-Rechnung nach EN 16931, z. B. eine ZUGFeRD-PDF im Profil EN 16931 (COMFORT). Dafür ist keine Leitweg-ID oder Käuferreferenz nötig. Öffentliche Auftraggeber verlangen meist eine XRechnung: Wählen Sie dann „XRechnung + ZUGFeRD-PDF“ oder UBL.
Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1.1.2025. Versenden müssen sie ab dem 1.1.2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, ab dem 1.1.2028 alle. Bis dahin sind mit Zustimmung des Empfängers noch Papier- oder PDF-Rechnungen möglich.
Technische Erstellung und Prüfung nach dem öffentlich verfügbaren KoSIT-Regelwerk, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Inhalt der Rechnung sind Sie verantwortlich.