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E-Rechnung empfangen / DATEV

E-Rechnung mit DATEV: so kommen XRechnung und ZUGFeRD zur Kanzlei

Nutzt Ihre Steuerberatungskanzlei DATEV, kommen E-Rechnungen auf zwei Wegen dorthin: automatisch über das kostenlose DATEV E-Rechnungspostfach oder per Upload aus Ihrem E-Mail-Postfach in DATEV Unternehmen online. DATEV nimmt XRechnung und ZUGFeRD ab 2.x an. Rechnungen, die per E-Mail kommen, prüfen Sie am besten vorher, damit die Kanzlei keine ungültige E-Rechnung bekommt.

Stand: 29.10.2026

Das Wichtigste (Angaben von DATEV, gelesen am 05.10.2026)

Formate
XRechnung, ZUGFeRD 2.x und Peppol BIS Billing 3.0; sonstige Rechnungen als PDF nimmt DATEV als Beleg an
Empfang
Über das DATEV E-Rechnungspostfach auf der DATEV E-Rechnungsplattform, kostenfrei, auch ohne DATEV Unternehmen online
Adressen
Mit dem Postfach bekommen Sie eine TRAFFIQX-ID (Lieferanten im Inland) und eine Peppol-ID (vor allem Behörden)
Per E-Mail
E-Rechnungen aus dem E-Mail-Postfach laden Sie mit DATEV Upload Mail oder Upload online in DATEV Unternehmen online
Danach
Optional prüfen und freigeben, in Belege online archivieren, an die Finanzbuchführung oder Kanzlei übergeben
Versand
Aus DATEV-Lösungen kostenfrei, aus anderen Programmen 0,50 € je Ausgangsrechnung; DATEV E-Rechnungsschreibung 5,00 € pro Kalenderjahr
Aufbewahren
Die E-Rechnung unverändert im ursprünglichen Format, 8 Jahre (§ 14b UStG); E-Rechnung archivieren

E-Rechnung per E-Mail bekommen, Kanzlei nutzt DATEV: so geht es

  1. Prüfen

    Laden Sie die Datei unten hoch. Sie sehen die Rechnung lesbar und ob sie nach dem KoSIT-Regelwerk eine gültige E-Rechnung ist, mit jedem Fehler auf Deutsch.

  2. Fehler melden

    Ist sie ungültig, erstellen Sie ein Schreiben an den Lieferanten. Korrigieren kann die Rechnung nur, wer sie ausgestellt hat.

  3. In DATEV hochladen

    Die gültige Datei unverändert mit DATEV Upload Mail oder Upload online hochladen, oder wie mit Ihrer Kanzlei vereinbart. Bei ZUGFeRD die PDF selbst, nicht einen Ausdruck.

  4. Original behalten

    Die Datei so aufbewahren, wie sie ankam. Eine lesbare PDF (Sichtkopie) für die Freigabe ersetzt die E-Rechnung nicht.

E-Rechnung vor DATEV prüfen

XRechnung (XML, CII oder UBL) oder ZUGFeRD-PDF hochladen: Wir prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk und zeigen sie lesbar. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Datei wird nicht gespeichert. Annehmbar ist unabhängig von DATEV und schickt nichts dorthin.

Keine Datei zur Hand? Beispiel prüfen: oder · alle Beispiele zum Herunterladen

Mehrere Rechnungen? Mehrere Dateien prüfen: bis zu 10 auf einmal, auch als ZIP, mit Prüfbericht pro Datei.

Mehrere Rechnungen auf einmal: In der Stapelprüfung prüfen Sie bis zu 10 Dateien und bekommen eine Buchungsliste als CSV für Excel (kein DATEV-Buchungsstapel: Konten ordnet sie nicht zu).

Sie schreiben Rechnungen und die Kanzlei nutzt DATEV

DATEV nimmt jede E-Rechnung nach EN 16931 an, egal aus welchem Programm. Wichtig ist das Format: XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1 im Profil EN 16931 (nicht MINIMUM oder BASIC WL). XRechnung oder ZUGFeRD? erklärt den Unterschied. Für einzelne Rechnungen erstellen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung oder eine XRechnung hier im Browser; die erste ist kostenlos. Wer jeden Monat Rechnungen schreibt, nimmt besser ein Rechnungsprogramm. Diese Anbieter nennen auf ihrer Website einen DATEV-Export oder eine DATEV-Schnittstelle:

Rechnungsprogramme mit DATEV-Export oder -Schnittstelle (Angaben der Anbieter)
ProgrammDATEVXRechnungPreisGeprüft am
Lexware Officejaja, ab Tarif MM: 12,90 € / Monat zzgl. MwSt. (S für 7,90 € ohne E-Rechnung)29.09.2026
Accountableja, in den bezahlten Tarifenja, in allen TarifenPlus: 9,90 € / Monat zzgl. USt. (Jahresabo), 12,40 € monatlich29.09.2026
easybillja, DATEV-SchnittstellejaStarter: 9 € / Monat netto (jährlich), 12 € monatlich29.09.2026
FastBillja, DATEV-XML-Exportja, in allen TarifenSolo: 9 € / Monat netto (jährlich), 10 € monatlich29.09.2026
Billomatja, DATEV-Schnittstelle (Buchungsdatenservice ab Business)ja, in allen TarifenProfessional: 19 € / Monat netto (jährlich), 29 € monatlich, bis 30 Rechnungen29.09.2026
Papierkram* Werbelinkja, ab Tarif Sja, ab Tarif SS: 9,90 € / Monat netto (jährlich), 12,90 € monatlich29.09.2026
Normanja, in den bezahlten TarifenjaKlein: 12 € / Monat zzgl. USt. (monatlich)29.09.2026
sevdesk* Werbelinkja, DATEV-konformer Exportja, auch im Gratis-TarifRechnung: 9,90 € / Monat zzgl. MwSt. (jährlich), 11,90 € monatlich29.09.2026

Mit * markierte Links sind Werbelinks: Wenn Sie darüber etwas kaufen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht.

Alle Programme mit Preisen, Gratis-Tarifen und Peppol: E-Rechnung-Software im Vergleich. Ab wann Sie E-Rechnungen senden müssen: E-Rechnungspflicht: Ihr Fahrplan; was beim Empfang gilt: E-Rechnung empfangen.

Häufige Fragen

Kann DATEV E-Rechnungen empfangen?

Ja. Laut DATEV nimmt die DATEV E-Rechnungsplattform XRechnung, ZUGFeRD 2.x und Peppol BIS Billing 3.0 an, außerdem sonstige Rechnungen als PDF. Mit der Aktivierung des DATEV E-Rechnungspostfachs bekommen Sie eine TRAFFIQX-ID für Lieferanten im Inland und eine Peppol-ID, etwa für Behörden. Von dort stellt DATEV die Rechnungen in DATEV Unternehmen online (Belege online) bereit.

Was kostet der Empfang von E-Rechnungen bei DATEV?

Laut DATEV ist der Rechnungsempfang über die E-Rechnungsplattform unabhängig vom Übertragungsweg kostenfrei, ohne Einrichtungskosten und Grundgebühr (Angabe von DATEV, gelesen am 05.10.2026). Für DATEV Unternehmen online gelten eigene Preise.

Brauche ich DATEV Unternehmen online?

Für den Empfang nicht: Das E-Rechnungspostfach ist laut DATEV auch ohne DATEV Unternehmen online nutzbar. Für Archivierung und Übergabe an die Kanzlei empfiehlt DATEV Unternehmen online mit Belege online. Ob Sie das brauchen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatungskanzlei.

Wie kommt eine E-Rechnung aus meinem E-Mail-Postfach in DATEV?

Laut DATEV über DATEV Upload Mail oder DATEV Upload online in DATEV Unternehmen online, oder Sie leiten die E-Mails an Ihr DATEV E-Rechnungspostfach weiter. Prüfen Sie die Datei vorher hier: So sehen Sie, ob sie eine gültige E-Rechnung ist, bevor sie bei der Kanzlei landet.

Prüft DATEV, ob eine E-Rechnung gültig ist?

Laut DATEVs Leitfaden werden E-Rechnungen, die über die angebundenen Rechnungsnetzwerke kommen, vor dem Versand auf Gültigkeit geprüft. Für Rechnungen, die per E-Mail kommen, beschreibt der Leitfaden keine solche Prüfung. Hier prüfen Sie jede Datei kostenlos mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk.

Mein Steuerberater nutzt DATEV. Welches Rechnungsprogramm brauche ich?

Jedes Programm, das E-Rechnungen nach EN 16931 erzeugt, also XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1 im Profil EN 16931, BASIC, EXTENDED oder XRECHNUNG. Viele Rechnungsprogramme bieten zusätzlich einen DATEV-Export oder eine DATEV-Schnittstelle; was die Anbieter dazu sagen, steht in der Tabelle oben.

Kann ich E-Rechnungen aus einem anderen Programm über DATEV senden?

Ja. Laut DATEV ist der Versand aus DATEV-Lösungen kostenfrei, aus anderen Systemen kostet er 0,50 € je Ausgangsrechnung, monatlich abgerechnet; die DATEV E-Rechnungsschreibung kostet pauschal 5,00 € pro Kalenderjahr (Angaben von DATEV, gelesen am 05.10.2026).

Gilt ZUGFeRD 1.0 oder eine normale PDF in DATEV als E-Rechnung?

Nicht als E-Rechnung. ZUGFeRD 1.0 und eine PDF ohne eingebettete XML sind keine E-Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Sonstige Rechnungen im PDF-Format nimmt die DATEV E-Rechnungsplattform laut DATEV zusätzlich an; bis Ende 2026 darf ein Lieferant mit Ihrer Zustimmung noch PDF-Rechnungen schicken.

Ist Annehmbar mit DATEV verbunden?

Nein. Annehmbar ist ein unabhängiger Dienst ohne DATEV-Schnittstelle und schickt nichts an DATEV oder Ihre Kanzlei. Sie prüfen hier eine Datei, sehen sie lesbar und laden sie danach selbst wie gewohnt in DATEV hoch.

Wie bewahre ich E-Rechnungen auf, wenn die Kanzlei DATEV nutzt?

Die E-Rechnung muss acht Jahre unverändert im ursprünglichen Format aufbewahrt werden (§ 14b UStG), bei ZUGFeRD die PDF mit eingebetteter XML. Laut DATEV archiviert Belege online in DATEV Unternehmen online die E-Rechnungen GoBD-konform. Wer DATEV nicht nutzt, muss die Aufbewahrung selbst sicherstellen.

Angaben zu DATEV aus den Seiten und dem Leitfaden von DATEV (Stand 11/2025), gelesen am 05.10.2026; Preise und Funktionen können sich ändern. DATEV und TRAFFIQX sind Marken ihrer Inhaber; Annehmbar ist mit DATEV nicht verbunden. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.