Annehmbar

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

für den Korrekturservice „Rechnung korrigieren lassen“ nach Art. 28 DSGVO. Sie füllen den Kasten unten aus, drucken die Seite (oder speichern sie als PDF), unterschreiben und schicken sie an support@jestr.ai. Wir unterschreiben gegen und schicken sie Ihnen zurück. Zum Speichern: Seite drucken und „Als PDF speichern“ wählen.

Die Parteien

Auftragnehmer: Duke Security, Inc., c/o McDermott Corporate Services LLC (Registered Agent)
1000 N. West St., Suite 1400
Wilmington, DE 19801, USA
Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware, File No. 10615347, vertreten durch Matan Kotick (CTO), E-Mail: support@jestr.ai.

Auftraggeber (Firma)
Anschrift
Vertreten durch
E-Mail für Datenschutzfragen

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer korrigiert im Auftrag des Auftraggebers E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X), wie in den AGB, Abschnitt 7, beschrieben. Diese Vereinbarung gilt für jeden solchen Auftrag und endet mit dem Abschluss des letzten Auftrags und der Löschung der Daten nach Nummer 9.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragnehmer liest die vom Auftraggeber per E-Mail gesendete Rechnungsdatei, ändert sie so, dass sie die offizielle Prüfung besteht, prüft sie erneut und sendet die korrigierte Datei an den Auftraggeber zurück. Zweck ist allein die Erfüllung des Auftrags. Eine andere Nutzung, auch zu eigenen Zwecken, zum Training von Modellen oder zur Weitergabe, findet nicht statt.

3. Arten der Daten und betroffene Personen

Daten: was in einer Rechnung steht, vor allem Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner, Umsatzsteuer- und Steuernummern, Bankverbindungen (IBAN), Rechnungsnummern, Beträge und Leistungsbeschreibungen; dazu die E-Mail-Adresse und der Name des Auftraggebers.
Betroffene: Beschäftigte, Ansprechpartner und Inhaber des Auftraggebers und seiner Kunden und Lieferanten, soweit sie in der Rechnung genannt sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sollen nicht enthalten sein; der Auftraggeber schickt nur Rechnungen, die er dafür verwenden darf.

4. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Weisung ist der Auftrag per E-Mail samt dieser Vereinbarung. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber darauf hin.

5. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die Zugriff auf die Daten haben, zur Vertraulichkeit.

6. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer für Empfang und Versand der E-Mails den Anbieter des Postfachs support@jestr.ai einsetzt und für die Prüfung der korrigierten Datei Amazon Web Services (Region Frankfurt). Name und Sitz des E-Mail-Anbieters teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage vor Auftragsbeginn mit. Künftige Änderungen kündigt er in Textform an; der Auftraggeber kann ihnen innerhalb von 14 Tagen widersprechen, dann kann der Auftrag nicht ausgeführt werden und es entsteht kein Preis. Die Unterauftragsverarbeiter werden vertraglich gleichwertig verpflichtet.

8. Drittland

Der Auftragnehmer hat seinen Sitz in den USA. Die Übermittlung der Daten dorthin stützen die Parteien auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter). Sie gelten mit dieser Vereinbarung als abgeschlossen; Anhang I bis III ergeben sich aus den Nummern 1 bis 3, 6 und 7. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand nach Klausel 18 ist Deutschland.

9. Löschung und Rückgabe

Der Auftragnehmer löscht die Rechnungsdatei, die korrigierte Datei und alle E-Mails mit Rechnungsinhalt, sobald der Auftrag erledigt ist, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt das Aufbewahren (dann nur dieses Dokument und nur dafür). Auf Wunsch des Auftraggebers löscht er früher. Die Löschung bestätigt er auf Anfrage. Davon unberührt bleiben Zahlungsbeleg und Rechnung über den Preis des Auftrags: Sie enthalten keine Rechnungsdaten des Auftraggebers.

10. Unterstützung und Pflichten bei Datenpannen

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet er dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, mit den ihm bekannten Angaben.

11. Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die Angaben zur Verfügung, die er für den Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO braucht, und ermöglicht Überprüfungen, auch durch einen vom Auftraggeber beauftragten Prüfer, nach rechtzeitiger Anmeldung und während der üblichen Geschäftszeiten.

12. Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den AGB vor, soweit es um personenbezogene Daten geht. Es gilt deutsches Recht. Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und im Verhältnis der Parteien nach den AGB.

Auftraggeber: Ort, Datum
Auftraggeber: Unterschrift
Auftragnehmer: Duke Security, Inc., Ort, Datum, Unterschrift

Stand: 20.10.2026. Technische Vorlage für den Korrekturservice; keine Rechtsberatung.

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